Kinderferienaktion - Richtlinien 2018
Mitgliedern kann für den Ferienaufenthalt ihrer Kinder im Alter von 4 bis 18 Jahren ein Zuschuss in Höhe von EUR 100,- gewährt werden. Voraussetzung ist die Anmeldung bei der zuständigen Landesleitung und die mindestens 1-jährige Mitgliedschaft.
Die Gewährung erfolgt nach sozialen Entscheidungskriterien in den Landesleitungen.