Mitgliedern kann für den Ferienaufenthalt ihrer Kinder im Alter von 4 bis 18 Jahren ein Zuschuss in Höhe von EUR 100,- gewährt werden.
In Dienstnehmerhaftungsfällen kann ein Antrag auf individuelle Unterstützungsleistung gestellt werden.
Für Ausbildungen gebührt Mitgliedern der GÖD Steiermark nach Abschluss ein Bildungsförderungsbeitrag von bis zu EUR 300,-.
Die GÖD Steiermark bietet ihren Mitgliedern eine Menge Sozialunterstützungen an, wie zum Beispiel Geburtenbeihilfe oder Familienunterstützung an.
Die GÖD Steiermark blickt stolz auf ein großes Bildungs- und Kulturangebot, wie Bildungsfahrten, Ausbildungsförderungen, Theater- und Konzertbesuche.
Mitgliedern mit wenig vorhandenen finanziellen Mitteln hilft die GÖD soziale Unterstützung unter Anderem bei Zahnbehandlungskosten.
Aus Anlass der Geburt eines Kindes wir einem oder auch beiden Elternteilen die Geburtenbeihilfe von 100€ pro Kind gewährt.
Die Familienunterstützung wird als soziale Zuwendung an besonders zu berücksichtigende Familien mit Kindern gewährt.