Aus Anlass der Geburt eines Kindes wir einem oder auch beiden Elternteilen die Geburtenbeihilfe von 100€ pro Kind gewährt.
Die Familienunterstützung wird als soziale Zuwendung an besonders zu berücksichtigende Familien mit Kindern gewährt.
Mitgliedern kann für den Ferienaufenthalt ihrer Kinder im Alter von 4 bis 18 Jahren ein Zuschuss in Höhe von EUR 100,- gewährt werden.
In Dienstnehmerhaftungsfällen kann ein Antrag auf individuelle Unterstützungsleistung gestellt werden.
Für Ausbildungen gebührt Mitgliedern der GÖD Steiermark nach Abschluss ein Bildungsförderungsbeitrag von bis zu EUR 300,-.
Die GÖD Steiermark bietet ihren Mitgliedern eine Menge Sozialunterstützungen an, wie zum Beispiel Geburtenbeihilfe oder Familienunterstützung an.
Die GÖD Steiermark blickt stolz auf ein großes Bildungs- und Kulturangebot, wie Bildungsfahrten, Ausbildungsförderungen, Theater- und Konzertbesuche.
Mitgliedern mit wenig vorhandenen finanziellen Mitteln hilft die GÖD soziale Unterstützung unter Anderem bei Zahnbehandlungskosten.