Geburtenbeihilfe - Richtlinien
Aus Anlass der Geburt eines Kindes wird einem oder auch beiden Elternteilen die Geburtenbeihilfe gewährt.
Die Geburtenbeihilfe beträgt pro Kind EUR 100,-- .
Der Antrag ist unter Anschluss der Geburtsurkunde in Kopie innerhalb eines Jahres ab Geburt des Kindes einzubringen.
Während eines Karenzurlaubes nach dem Mutterschutz-, Elternkarenz- oder Väterkarenzgesetzes bleibt die Mitgliedschaft zur Gewerkschaft Öffentlicher Dienst beitragsfrei aufrecht.
Während eines Karenzurlaubes aus anderen Gründen, des Präsenzdienstes, einer Arbeitslosigkeit oder Ausbildung als Schüler(in) oder als Student(in) wird die Mitgliedschaft zur GÖD durch Bezahlung eines Anerkennungsbeitrages in Höhe von € 1,80 aufrecht erhalten.