Kinderferienaktion - Richtlinien 2018

Mitgliedern kann für den Ferienaufenthalt ihrer Kinder im Alter von 4 bis 18 Jahren ein Zuschuss in Höhe von EUR 100,- gewährt werden. Voraussetzung ist die Anmeldung bei der zuständigen Landesleitung und die mindestens 1-jährige Mitgliedschaft.

Die Gewährung erfolgt nach sozialen Entscheidungskriterien in den Landesleitungen.

Schlagworte

Jugend, Förderungen, Frauen

Mehr zum Thema